Das sollten Sie wissen !
Steuerliche Absetzbarkeit
Seit dem 01.01.2009 sind haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar.
20% der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000,00 Euro pro Jahr sind demnach
steuerlich absetzbar. Grundlage ist hier der § 35a EStG.
Voraussetzung: Der Dienstleister muss eine schriftliche Rechnung erstellen und die
Zahlung der Rechnung muss durch eine Überweisung (also bargeldlos) erfolgen.
Eine Barzahlung mit Quittung ist für das Finanzamt nicht ausreichend.
Als angemeldeter Gewerbetreibender (Gewerbeamt Seligenstadt, Reg.-Nr. 2013 29) bin ich berechtigt, Ihnen eine Rechnung über die von mir erbrachten haushaltsnahen
Dienstleistungen zu erstellen. Somit können Sie diese steuerlich geltend machen.