Das sollten Sie wissen !

Steuerliche Absetzbarkeit

Seit dem 01.01.2009 sind haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar.

20% der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000,00 Euro pro Jahr sind demnach

steuerlich absetzbar. Grundlage ist hier der § 35a EStG.

 

Voraussetzung: Der Dienstleister muss eine schriftliche Rechnung erstellen und die

Zahlung der Rechnung muss durch eine Überweisung (also bargeldlos) erfolgen.

Eine Barzahlung mit Quittung ist für das Finanzamt nicht ausreichend.

 

Als angemeldeter Gewerbetreibender (Gewerbeamt Seligenstadt, Reg.-Nr. 2013 29) bin ich berechtigt, Ihnen eine Rechnung über die von mir erbrachten haushaltsnahen

Dienstleistungen zu erstellen. Somit können Sie diese steuerlich geltend machen.